Information zu Rückverlegung in Alten- und Pflegeheime

Erstellt von:Heike Stöter
Erstellt am:17.07.2020
Aktualisiert am:09.04.2021, 12:12

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Rückverlegung von PatientInnen aus dem Städtischen Klinikum Braunschweig in Alten- und Pflegeheime innerhalb der Stadt Braunschweig unterliegt einer zusätzlichen Bedingung.

Alten- und Pflegeheime dürfen PatientInnen aus dem Krankenhaus nur noch aufnehmen, wenn das Formblatt der Stadt Braunschweig durch das entlassende Krankenhaus ausgefüllt wurde. Dieses Formblatt muss vor der Rückverlegung an das entsprechende Alten- oder Pflegeheim übermittelt werden.

Mittels der Checkliste wird der Nachweis einer Versorgung unter Quarantäne-adäquaten Bedingungen gemäß des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) vom 12.05.2020 erhoben.

Das Dokument ist auszufüllen und mit einem Stempel der jeweiligen Klinik sowie der Unterschrift des entlassenden Arztes zu versehen.

Der vorletzte Punkt der Checkliste umfasst einen Covid19-Test, der zur Rückverlegung in das Alten- oder Pflegeheim negativ sein soll. In Rücksprache mit der Heimaufsicht der Stadt Braunschweig, können wir Ihnen mitteilen, dass dieser Punkt auf der Checkliste, insofern er mit „nein“ angekreuzt wurde, nicht dazu führt, dass PatientInnen nicht von den Heimen übernommen werden können. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Patienten trotz einem „nein“ von den Alten- und Pflegeheimen übernommen werden.

Sollten Alten- und Pflegeheime PatientInnen des SKBS bei einer Rückverlegung nicht aufnehmen, benötigt Frau Stöter eine Information darüber.

Sollten Sie zu diesem Prozedere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an Ihre zuständigen Mitarbeitenden des Sozialdienstes, des Entlassungsmanagements oder an Frau Stöter (Telefon: 0531 595 1131 oder per Mail an h.stoeter@klinikum-braunschweig.de)  wenden.

Downloads