Ambulante Entbindung
Für eine ambulante Entbindung sollten aus medizinischer Sicht die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Mutter muß sich in einem guten Allgemeinzustand befinden
- die Nachsorge durch eine Hebamme sollte gesichert sein, ebenfalls sollte die Hebamme über die ambulante Entbindung zeitnah informiert werden
- das Neugeborene muss sich in einem guten Allgemeinzustand befinden und von einem erfahren Geburtshelfer oder Kinderarzt untersucht worden sein (Neugeborenenerstuntersuchung)
- die Nachsorge U2 durch einen Kinderarzt muss sichergestellt sein
- die Hörprüfung und das Stoffwechselscreening (ab 36 Stunden nach der Entbindung) muß ambulant durchgeführt werden
- die Mutter muß ausreichend über das Stillen bzw. notfalls über eine anderweitige Ernährung ihres Kindes informiert sein
Weitere Informationen
Jede Schwangerschaft verläuft anders. Mit unserem interdisziplinär aufgestellten Experten-Team begleiten wir Sie durch alle Phasen und sind auch in schwierigen Situationen für Sie da.
Zur Mitbetreuung von Risikoschwangerschaften und zur Planung einer Risikogeburt oder eines Kaiserschnittes bieten wir Ihnen eine spezielle Sprechstunde an.